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Bezirksamt Laufenburg

 

Verhandlung vor dem Bezirksamt Laufenburg                       RE.2005.26

vom Mittwoch, 11. Mai 2005, 15.00 Uhr

 

Auf Vorladung erscheint zur Einvernahme als Auskunftsperson:

 

 Anonymisiert   ..., geb. 10.12.1948, von xxxxxxx xx, Betriebswirtschafter/Jurist, 9999 xxxxxx,

 zwecks Datenschutz.., xxxxxxxxx xxx

 

 

                   Sie werden als Auskunftsperson in Sachen Rechtshilfeersuchen Juge

                   d'instruction du canton de Vaud  einvernommen. 

 

Kenntnisnahme.

 

                   Die Auskunftsperson wird vorschriftsgemäss zur Wahrheit ermahnt und auf

                   das Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 96-100 StPO) hingewiesen. Auch hat die

                   Auskunftsperson das Recht zu schweigen, bzw. keine Antwort zu geben.

                   Wenn Antwort gegeben wird, werden diese durch den Rechtshilfegesuchsteller

                   verwendet.

 

Von der Belehrung habe ich Kenntnis genommen.

 

                   Fragenkatalog der ersuchenden Behörde:

 

                   1. Ihre Befragung erfolgt im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung,

                   welche im  Kanton Waadt geführt wird. Es handelt sich dabei um die

                   Tatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede, welche im

                   Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten von einigen Mitgliedern der

                   Gesellschaft "Appel-au-Peuple" seit dem Jahre 2001 stehen. Namentlich sind

                   dies Liliane Antille, Marc-Etienne Burdet, Sylvain Collaud, Danielle Russell,

                   Birgit Savioz, Jean-Claude Simonin und Gerard Ulrich. Nehmen Sie zur

i...                Kenntnis, dass Sie das Recht haben zu schweigen.

 

Antwort

Ich nehme zur Kenntnis, dass ich Aussageverweigerungs-Recht habe. Ich könnte mir die Sache leicht machen und schlicht jegliche Aussage verweigern. Da ich jedoch persönlich Opfer der behördlichen Machenschaften in diesem Fall bin und entsprechend auch Strafanzeige erstattet habe, dokumentiere ich mit meiner Aussage meine Missbilligung des Gebarens der waadtländer Behörde, welche tausende von unbeteiligten und unschuldigen

E-Mail-Inhabern von c9c international networks geschädigt hat. Ich bin zu einer Aussage als Auskunftsperson in rubriziertem Verfahren bereit unter der expliziten Bedingung, dass meine Aussage nur zu diesem Zweck und nur in genannter Partei-Eigenschaft verwendet, wortgetreu meiner Aussage protokolliert wird und ich später eine Kopie der französischen Übersetzung meiner Aussage erhalte.

 

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i...                2. Wie sieht Ihre persönliche Situation und wie Ihre berufliche Laufbahn aus?

 

Antwort

Keine Angabe, da irrelevant.

 

                   3. Wie sind sie auf die Gesellschaft "Appel-au-Peuple" gestossen? Wo

i...                haben Sie von der Existenz einer solchen Gesellschaft erfahren?

 

Antwort

Vorab dies: Nach meinem heutigen Kenntnisstand ist "Appel-au-Peuple" (Aufruf an's Volk) nicht eine Gesellschaft, sondern eine eingetragene Vereinigung einerseits von Opfern der schweizer Justiz, Opfern von schweizer Richtern und Beamten sowie anderseits von politischen Aktivisten. Nach meinen Erkundigungen hat die Vereinigung über eintausend Mitglieder, vorallem Justiz-Opfer quer durch die Schweiz, und zudem eine grosse Anzahl von Sympathisanten und Gönnern im In- und Ausland.

 

Ich füge bei, dass ich spontan im April 2003 mit Françoise DESSAUX, Beamtin in Lausanne, telefoniert habe und ihr die Situation von tausenden unbetroffener Opfer ihres Gebarens der Zensur erklärte. Mit Mail vom 19. Juni 2003 hat mir Françoise Dessaux eine Kopie ihrer Drohung an die schweizer Internet-Provider gesandt; kein Einziger, ausser Bluewin, hat gekuscht. Ich habe das Mail der Françoise Dessaux an meinen Internet- und E-Mail-Provider weitergeleitet, wo es unter  www.c9c.info/facts/swiss/judges.comment  veröffentlicht worden ist; ich beantrage den Inhalt genannten Links zu den Akten zu nehmen. Frau Dessaux hat mich in ihrem Mail brandschwarz angelogen und behauptet, dass sie c9c international networks nie zensuriert habe; siehe Link oben. Dennoch bin ich persönlich Opfer gerade eben des gigantischen Kolateralschadens als Folge dieser Zensur und habe Strafanzeige erstattet. Weitere Angaben unter www.c9c.info/abuse/swiss

 

Da ich belogen worden bin, habe ich danach mit zunehmender Verachtung nicht mehr mit Beamtin Dessaux weder korrespondiert noch telefoniert und der Zustand der völlig rechtswidrigen Zensur ohne jedwelche Verfügung hält selbst heute noch an. Und so geht es sicher nicht, Bürger dieses Landes zu behandeln.

 

Ich gebe Ihnen ausserdem zur Kenntnis, dass mir Kopien der Vernehmungsprotokolle vorliegen, wo eine gewisse mutmassliche Straftäterin, Dame ANTILLE Liliane, ihre irregeleiteten Phantasien und Ergüsse zum Besten geben konnte und man ihr sogar noch zuhörte, was noch mehr erstaunt. Da auch meine Person im selben Rundumschlag im Dunstkreis eines Lügen- und Halbwahrheitenkonstrukts erwähnt wurde, werde ich auf diese Antille später kurz zurückkommen. Ich gebe hier zwei der Protokolle zwecks Ilustration zu den Akten.

 

Zu Frage 3.1: Ich kannte vor Januar 2003 Appel-au-Peuple nicht und bin über das Inter-net sowie durch Freunde einer grossen weltweit tätigen Menschenrechtsorganisation, von Hinweisen seitens der European Human Rights Task Force sowie der Justicepool.org Strassburg auf Appel-au-Peuple aufmerksam geworden. Ich kannte allerdings die Vereinigung der Justiz-Opfer nicht näher, was sich dann etwa im Januar 2003 schlagartig änderte.

 

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Zu Frage 3.2: Die waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise DESSAUX hat der Vereinigung Appel-au-Peuple die beste Werbung gemacht, indem europaweit die Zensur des Internet-Portals  www.appel-au-peuple.org  in sehr vielen Druck- als auch Internet-Medien bekannt gegeben, die waadtländer Justiz und genannte Person massiv wegen ihrer Zensur kritisiert wurde und in den Medien von Methoden einer Bananenrepublik die Rede war. Herr Prof. Dr. iur. Christian Schwarzenegger, Rechtsfakultät der Universität Zürich, hat das Gebaren der waadtländer Behörde als völlig gesetz- und verfassungswidrig beurteilt und publiziert. Dass schweizer Richter und Beamte ausgerechnet sie kritisierende Justiz-Opfer mundtot zu machen versuchen, erinnert tatsächlich an Methoden einer Despotie und wird auch im Buch des renomierten Herrn Prof. Dr. Franz Riklin der Universität Freiburg als Machenschaften eines totalitären Regimes beschrieben: www.swiss1.net/archive/riklin-book

 

Daraufhin wurden in Internet-Foren (Diskussionsgruppen), weltweit die Verletzung der schweizer Verfassung in Art 13 und 16 BV und vorallem der Menschenrechte beklagt. Selbst in russischer Sprache und bis hin nach Japan wird der Skandal in der Schweiz von unzähligen Menschen diskutiert, wie unter den Suchrobotern, zB. Google, zu erfahren ist.

Spätestens heute weiss man, dass wenn es Appel-au-Peuple nicht bereits gäbe, man eine solche Vereinigung gründen müsste, denn es ist Zeit, damit der Bürger selber zum Rechten sehe und sich nicht weiterhin von arroganten schweizer Richtern und Beamten betrügen lässt.

 

i...                4. Kennen Sie eines/mehrere der Mitglieder dieser Gesellschaft? Falls ja, welche?

 

Antwort

Ich wähle meine Freunde, Bekannten und Gesprächspartner selber aus, ohne irgend einer Behörde hierüber weder Rechenschaft abzulegen, geschweige denn Auskunft zu erteilen, noch Namen meiner Gesprächspartner preiszugeben. Auf Ihre Frage wird deshalb aus grundsätzlichen Gründen eine Antwort klar verweigert. Das geht die anfragenden Beamten in Lausanne schlicht nichts an.

 

i...                5. Sind Sie Mitglied dieser Gesellschaft? Falls ja, sind Sie im Komitee/Vorstand?

 

Antwort

Nein, ich bin und war weder Mitglied der Vereinigung Appel-au-Peuple, noch habe ich darin eine irgendwelche Funktion. Nein, ich bin somit auch nicht Mitglied irgend eines Komitees, geschweige denn des Vorstandes, noch irgend einer anderen Instanz von Appel-au-Peuple.

 

    Dennoch freue ich mich, dass es die Vereinigung.Appel-au-Peuple gibt und ich

    wünsche den Exponenten viel Glück und Durchhaltewillen im Kampf gegen schweizer

    Beamten-Willkür, Verlogenheit des Regimes sowie der Richter und die Kraft, durch

    rechtsstaatliche gewaltfreie Aktionen Kritik zu üben. Am Schicksal der in Appel-au-

    Peuple zusammengeschlossenen Opfer der schweizer Beamten und Richter nehme

    ich Anteil und drücke mein Beileid aus.

 

Ich füge bei, dass ich Appel-au-peuple erst seit oben genanntem.Zeitpunkt kenne und dies Dame Dessaux auch, wie oben erwähnt, bestens weiss. Die der Vereinigung angelasteten angeblichen Straftatbestände der üblen Nachrede fanden nach meiner Kenntnis viel früher statt. Somit kann ich daran keinen Anteil haben. Vorliegende Befragung ist ausserdem deshalb nicht nachvollziehbar und dient offensichtlich bloss der Speisung von Fichen, da

 

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meiner Kenntnis gemäss das Verfahren abgeschlossen und an das Gericht bereits überwiesen wurde: Da Appel-au-Peuple im Gegensatz zu Beamten transparent öffentlich informiert, können auf den Internetseiten die meisten Rechtsschriften und Verfahrensstände von Jedermann nachgelesen werden.

 

                   6. Haben Sie an Veranstaltungen (ob dies nun allgemein Versammlungen oder

                   Veranstaltungen des Komitees waren) dieser Organisation als Zuhörer oder

i...                Mitglied teilgenommen?

 

Antwort

Bei Appel-au-Peuple handelt es sich weder um eine kriminelle Vereinigung und auch nicht um Personen, welche für mich der Achtung unwürdig wären, ganz im Gegenteil. Ich habe trotzdem niemals und werde auch nie an Veranstaltungen eines Komitees von Appel-au-Peuple teilnehmen. Ich habe auch nie für oder mit Appel-au-Peuple irgend etwas organisiert und verweise auf meine Antwort zu Frage 5. Ob ich an öffentlichen Veranstaltungen, auch an solchen von Appel-au-Peuple, teilnehme, braucht die anfragende Beamtin des Kantons Waadt unter Hinweis auf Art. 22 und 23 der Verfassung dieses Landes nicht zu wissen.

 

                   7. Hatten Sie Kenntnis von der Anordnung der Blockierung (der Internetseite)

i...                vom 11.12.2002?

 

Antwort

Vorab dies: Es gibt rechtens gar keine Anordnung der "Blockierung" einer Internetseite, denn die Verfügung, welche Dame Françoise DESSAUX im Dezember 2002 elaborierte, wurde vom zuständigen waadtländer Kantonsgericht unter Mitwirkung von Maître Muriel EPARD, welche als einst fähige Anwältin später absurderweise die Fronten wechselte, durch Urteil vom April 2003 als rechtswidrig erklärt und sofort aufgehoben. Hier sind die Beweise und Gerichtsentscheide:

www.nrg4u.com/abuse/canton-de-vaud.pdf

www.nrg4u.com/abuse/canton-de-vaud-tribunal-daccusation.pdf

  

Alle anständigen schweizer Internet-Provider haben daraufhin die Zensur aufgehoben bis auf die einzige Ausnahme der devoten Firma Bluewin/Swisscom, welche gekuscht, ohne irgend eine mindeste Verfügung seither durch plumpe und gesetzesbrecherische Fälschungen und Manipulationen an ihren DNS-Servern, in krassem Verstoss gegen Art. 49 FMG (Fernmel-degesetz) und angestiftet durch DESSAUX, den Zugang zum Internet zensuriert und dies bezüglich Seiten von Justiz-Kritikern und politischen Aktivisten. Doch dieselben öligen Managers der Firma Bluewin/Swisscom betreiben dabei in ihrer schändlichen Doppelmoral Porno- und ekel-erregende Sex-Seiten, Swisscom installiert an Schulen dieses Internet gratis und macht damit das schnelle Geld  www.c9c.info/scandals/swiss/bluewinsex  wogegen offensichtlich Frau DESSAUX nichts einzuwenden hat. Angesichts solcher menschenrechts- und verfassungs-widriger Zustände und Gebaren braucht es noch viel mehr Vereinigungen wie Appel-au-Peuple um solche Diktatoren definitiv vom Thron zu stürzen und von den Schalthebeln des Machtmissbrauchs endgültig zu entfernen.

 

Zu Ihrer Frage: Ja, allerdings. Ich bin persönlich, nebst mehreren tausend Kunden und Mitgliedern von c9c international networks, völlig zu Unrecht und ohne Schuld von dieser

 

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frechen Zensur einer lausanner Beamtin betroffen. Denn das Gekeife von waadtländer Richtern und Beamten interessiert mich nicht, wohl aber die Tatsache, dass mir diese

sogenannten Magistrats meine verfassungsmässigen Rechte auf freien Briefverkehr sowie Informationsfreiheit lahmlegten. Hier wurde und wird langwirkend die völlig rechtswidrige

E-Mail-Unterdrückung europaweit publiziert:  www.c9c.info/scandals/swiss/heise   Selbst die unterwürfigen und beamtenkriechenden schweizer Medien machten den Skandal publik www.c9c.info/scandals/swiss/pctipp  und auch die grösste schweizer Tages-zeitung berichtete: www.c9c.info/scandals/swiss/blick   Weltweit aktive Organisationen stellten die Schweiz einmal mehr zufolge der Verlogenheit des Justizwesens an den Pranger www.c9c.info/scandals/swiss/gilc und diese Liste könnte noch beliebig fortgesetzt werden.

 

Bloss weil eine lausanner Beamtin eine einzige schweizer Internetseite  –rechtswidrig wie das Gericht erkannte–  zensurieren will, müssen tausende von unschuldigen E-Mail-Kunden eines grossen thailändischen Internet-Dienstes mit weltweiten Connections darunter leiden und auch viele andere Internet-Seiten werden als Ergebnis eines riesigen Kolateralschadens mit-zensuriert, wie zB auch jene von Herrn Rechtsanwalt Edmund Schönenberger unter  www.c9c.net/ch/demokratie  

 

Wenn solches arrogante Gebaren aus Amtsstuben Schule macht, dann braucht es einen

Volksaufstand um die Beamten und Richter zu entlassen, wie denn auch Anwalt Schönenberger treffend schreibt  www.swiss1.net/demokratie/voegte  

Ebenso aber sollten auch die Kollaborateure, wie Bluewin/Swisscom, konsequent boykottiert werden, da sie ohne jede Zivilcourage ihre eigene Kundschaft durch ihre Leistungsver-minderung betrügen und dies, es sei nochmals erwähnt, ohne jegliche rechtsgenügliche Verfügung, geschweige denn Gerichtsurteil und dies nunmehr seit Jahren. Dass ich allein schon deshalb auf die Arroganz aus Lausanne bloss mit Verachtung reagiere, teile ich mit tausenden anderen betroffenen Opfern.

 

i...                8. Falls ja, wie haben Sie Kenntnis erhalten?

 

Antwort

Ich habe, als Opfer der Beamtin DESSAUX und ihren Mogulen, davon Kenntnis erhalten, wie mehrere tausend andere Personen in diesem Land ebenfalls: Wie in Frage 3 bereits beantwortet, hat die Dame Françoise Dessaux dem Empfinden von Recht in diesem Land sowie auch dem Ansehen der Schweiz unermesslichen weiteren Schaden zugefügt. Nach meiner Auffassung in absoluter Arroganz und Selbstherrlichkeit hat die Beamtin Dessaux gigantische Kolateralschäden mutwillig in Kauf genommen und zig-tausende von ahnungs- und schuldlosen E-Mail-Benützern geschädigt, indem sie ihnen den Briefverkehr völlig verfassungswidrig lahmgelegt sowie ausserdem das absolute Grundrecht der Informations-freiheit aus Art. 16 der Verfassung diktatorisch mit Füssen getreten hat.

 

Eines schönen Tages konnte ich genau deshalb schlicht keine E-Mails mehr abrufen und auch keine solchen mehr versenden und dies, bloss weil eine einsame lausanner Beamtin des Namens DESSAUX ihre Zensurgelüste gegen die Internet-Seite von Appel-au-Peuple brachial und ohne jede rechtens anfechtbare Verfügung durchstiert. Als Opfer der Beamtin Dessaux habe ich auf diese Weise von der Zensur Kenntnis erhalten.

 

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Ich habe dann später die Inhalte der Internet-Seite regelmässig gelesen und stelle fest, dass man nur die Ehre von jemandem verletzten kann, der überhaupt eine Ehre hat. Und angeprangert werden indessen nur Richter, Beamte und Konsorten.

 

i...                9. Was wussten Sie vom Inhalt der umstrittenen Internetseiten?

 

Antwort

Alles, was ich über die Internet-Seiten von Appel-au-Peuple weiss, entnehme ich aufgrund Art. 16 unserer Verfassung dem Internet, denn die Wahrheit lässt sich nicht unterdrücken. Die in Frage stehenden Internetseiten sind keineswegs "umstritten". Kein einziger normaler Bürger und keine normale Bürgerin hat je dagegen geklagt, wohl aber haben sehr viele Beifall bezeugt und tun dies zunehmend weiterhin, wie es denn auch in zahlreichen Internet-Foren immer wieder erwähnt ist.

Unbedeutend, waren es nur gerade einige Beamte und Richter sowie offenbar irgend so ein paar frère et cochons dessen, was man hierzulande noch als Teil des "Rechts"wesens bezeichnet, welche nicht mehr länger ertragen haben, dass an ihren Stühlen und Pfründen gesägt wurde und ihre Untaten und Fehlurteile öffentlich an den Pranger gestellt werden. Ich habe gerade kürzlich im Internet zB auch folgende drei Seiten angeschaut und dazu alle Belege veröffentlicht gefunden, sodass die Sache eigentlich völlig klar ist:

www.googleswiss.com/schneider-d     www.googleswiss.com/colelough  

www.swissjustice.net/repression/roduner   

 

Alles, was die Beamtin Dessaux mit ihrer Zensur-Lust erreicht hat, dient letztlich nun dem Volk, indem heute stabile weltweite Abwehrnetze bestehen und Zensur nicht mehr möglich ist; auch Saudi-Arabien und China haben das bereits gemerkt. Die Schweiz kann ja dann ein abgeschottetes Staats-Internet eigener Doktrin fahren und Verräter aus der Reihe von schweizer Informatikern finden, welche sich und ihr Wissen an das Regime verkaufen. Es gab schon früher in der Geschichte verabscheuungswürdige Individuen, welche sich dem herrschenden Regime auch in der schwarzen Robe geld- und machtgierig prostituierten

www.swiss1.net/datapool/persons/freisler  ebenso wie ehrenhafte Kämpfer, welche für die Opfer der schweizer Richter und Beamten eintraten  www.peter.zihlmann.com ,

www.psychex.org , www.justicepool.org  etc., etc. Es ist völlig klar, dass die Unter-jochten irgendwann aufstehen um Ihre Faust gegen ihre Peiniger zu erheben, wie uns ebenfalls die Geschichte lehrt. Es fragt sich bloss noch, weshalb und wie lange die Niedergewalzten hierzulande noch zuwarten.

 

                   10. Wussten Sie, dass Strafanträge in Zusammenhang mit dem ehrenrührigen

i...                Inhalt dieser Seiten gestellt worden sind?

 

Antwort

Nein, ich habe erst später irgendwann auf den Seiten von  www.swissjustice.net gelesen, dass nicht etwa normale Bürgerinnen und Bürger, sondern vielmehr an den Pranger gestellte Individuen, welche zu einer höheren Kaste zu gehören scheinen, ihre berechtigten Kritiker kriminalisieren und durch Strafverfahren mundtot machen wollten. Dass Klagen solcherart von Habichten mich nicht wirklich berühren, versteht sich von selbst und ehrenrührig sind die publizierten Inhalte meiner Ansicht nach sicher nicht – von kleineren

 

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Fehlern abgesehen. Ja, ich lese periodisch die Seiten von  www.appel-au-peuple.org  ebenso wie auch die WebSites  www.googleswiss.com  bzw.  www.swiss-corruption.comwww.googleswiss.com/ferraye  und  www.marcburdet.ch im Internet; es wäre Vogel-Strauss-Politik, solche Inhalte nicht zu lesen.

 

Nationalrat Hafner wurde seinerzeit ebenfalls zu kriminalisieren versucht und wochenlang landesweit polizeilich gejagt, als er als damaliger Revisor bei den berner Beamten die schwarzen Kassen auffliegen liess. Auch im Kanton Waadt kennt jedes Kind die elende Vetternwirtschaft sowie Beamten-Korruption und was das sogenannte Rechtswesen wert ist, hier: www.swiss1.net/demokratie/despotie oder www.raben-net.ch/ficherman   

 

Vereinigungen wie Appel-au-Peuple werden von den Beamten ebenso angegriffen und per Strafrecht zu unterdrücken versucht weil sie vielleicht einmal eine Ungenauigkeit publizieren oder sich für einen Fehler öffentlich entschuldigen, währenddessen schweizer Gerichte mit ihren Richtern und Horden von Beamten ihre Skandale in Fliessbandarbeit, schändliche Fehlurteile und politisch gesteuerte Mauscheleien mit frechen Ausflüchten auf rechtsgültig oder Fristablauf straflos unter den Teppich kehren, ja sogar, wie auch im Fall des ein Leben lang wütenden und unzählige Opfer hinterlassenden Beamten SCHUBARTH, danach noch seelenruhig mit enormer Pension weitergelöht, in Saus und Braus leben können.

 

Sie können auch mal die Seiten von www.beobachter.ch oder  www.vgj.ch  besuchen, wo man weitere schier unglaubliche Frechheiten aus Amtsstuben findet. Es ist folglich bloss noch eine Frage der Zeit, bis das Klima eskaliert und die Richter und Beamten von den Bürgerinnen und Bürgern nötigenfalls mit Gewalt aus ihren Fuchsbauten geholt werden. Deshalb führt jeder Versuch, die Kritik zu unterdrücken und Zensur zu versuchen dazu, dass stets neue Internet-Portale wie Pilze aus dem Boden schiessen und auf zig-tausenden von Servern hier und am anderen Ende der Welt Experten sowie Hosting-Provider finden, welche genau dies ermöglichen. Die Zensur aus Lausanne war deshalb dilettantisch und hirnrissig.

 

                   11. Bestehen irgendwelche vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und

i...                "c9c.net"? Falls ja, welche?

 

Antwort

Meine vertraglichen Vereinbarungen, ganz generell gesehen, gehen eine lausanner Beamtin nichts, aber auch gar nichts an. Mit www.c9c.net  bzw. www.c9c.org  c9c international networks mit Sitz in Thailand, den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern verbindet mich vorab die Sympathie, als Kunde und Member einen renomierten Internet- und E-Mail-Provider mit hohen ethischen Vorstellungen zu haben  www.c9c.net/statements welcher mir im E-Mail-Verkehr Privacy, ein sauberes Internet ohne Porno (nicht wie Bluewin) sowie wertvolle Informationen nebst einer weltweiten Kommunikationsplattform dank SSL-Verschlüsselung und ohne Schnüffelbeamte bietet. Ja, es bestehen vertragliche Verein-barungen als E-Mail-Kunde zwischen mir und  www.c9c.org sowie auch als Member der internationalen News Agency www.c9c.info  sowie auch www.c9c.info/swiss-politics   Es ist selbstverständlich mein striktes Recht, einen E-Mail- und Internet-Provider nach meiner freien Wahl zu wählen und auf schweizer Beamten-Zudiener zu verzichten.

Mein Provider aus dem Königreich Thailand liegt mir auch deshalb nahe, weil meine Ehefrau

aus jenem Land gebürtig ist und meine Frau, wegen der frechen lausanner Zensur von

 

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www.c9c.net, interessante Angebote und Lektüre von c9c.net nicht mehr erreichen kann und somit isoliert in der feindlichen Beamten-Schweiz einen Teil der Lebensqualität völlig schuldlos, es sei betont, einbüssen muss. Seit Anfangs 2003 dauert dieser verfassungs- und krass menschenrechtswidrige Zustand nun bis heute an, ein Ende scheint nicht in Sicht zu sein und genau auch angesichts solcher beamteter Frechheiten braucht es eben gerade politische Aktivisten, welche die schuldigen Richter und Beamten an den Pranger stellen.

 

                   12. Ist es richtig, dass Sie Ihre Dienste der Gesellschaft oder ihrer Mitglieder

                   angeboten haben, als die Blockierung des Zugangs zu den Internetseiten

i...                angeordnet wurde?

 

Antwort

Unsinn, nein, dies ist nicht richtig. Die Frage der lausanner Behörde entstammt offenbar dem irren Gefasel der Dame ANTILLE, welche mir stundenlang am Telefon ihre Geschichten aller Art und vorallem ihre diversen Möchte-Gern-Liebhaber präsentierte und mir über ihr Schiksal jammerte, dass jenen, welche Sie liebe, partout nicht zu ihr finde und auch ein Herr Gerhard ULRICH nichts von ihr wissen wolle. Dagegen finde sie andere Männer, welche sie nicht möge und dergleichen Hirngespinnste. Antille reist ihren Liebhabern nach und jammerte dann bei mir am Telefon jeweils stundenlang darüber, dass ihr irgend eine Wahrsagerin oder Sternedeuterin die Zukunft mit dem einen oder anderen Mann vorausgesagt habe.

Es würde genügen, von Antille die Verbindungsnachweise ihrer Telefonate, auch noch lange nach ihren Aussagen ab September 2004, zu verlangen und dann ihre stundenlangen und abendfüllenden belästigenden Anrufe an mich bestätigt zu finden. Natürlich habe ich die Strategie der Antille sofort durchschaut und ihr denn auch hin und wieder gezielte Falsch-informationen gegeben, damit man solche Leute auflaufen lassen kann.

 

Monatelang hat Antille auch verbreitet, ein Herr des Namens BURDET Marc-Etienne wolle sie erobern und schleiche nachts um ihren Kiosk in Lausanne herum. Später erfuhr ich dann auf den Seiten von  www.marcburdet.ch dass jener Regierungsratskandidat des Kantons Waadt (Burdet) homosexuell sei und somit sicher nicht an einer alternden Diva Antille Interesse haben kann. Ich habe der Dame zugehört und sie oft am Telefon getröstet, da ich ebenfalls erfuhr, dass sie in psychiatrischer Behandlung stehe und offensichtlich ein sexuelles Problem und/oder ein übersteigertes Geltungsbedürfnis hat. Leider wollte sie nicht auf mich hören, für Karten-Leger, Kaffeesatz-Leser und ähnliche irreale Phantasten ihr Geld zu verlieren. Die Spezialität der Dame schien zu sein, ihre eigenen Vorstellungen auf andere Menschen zu projizieren und durch Intrigen anderen Leuten eheliche Untreue oder andere beleidigenden unwahren Verhaltensmuster zu unterstellen.

Es ist deshalb offensichtlich, dass bezüglich der Glaubwürdigkeit von Frau Liliane ANTILLE von Amtes wegen ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden müsste und der Frau alsbald medizinische Pflege gewährt werden sollte. Ich wundere mich, dass dies inzwischen noch immer nicht geschehen zu sein scheint.

 

Da mir Liliane Antille krank zu sein scheint, verzichte ich auf rechtliche Schritte ihr gegen-über, da ihre Zurechnungsfähigkeit zumindest fragwürdig zu sein scheint; hiezu ein Beispiel:

 

Eines Tages rief sie mich an mit der Mitteilung, dass sie wieder einmal mehr eigens nach Zürich reise, um bei der Confiserie Sprüngli ein Kilo überteuerte Biscuits oder Waffeln zu

 

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kaufen. Wer derart Eskarpaden unternimmt und dann auch noch geführt durch einen Kartenleger, der scheint ein echtes Problem zu haben. Ich gab schliesslich ihrem Drängen nach, die Dame ANTILLE in einem nahegelegenen Café-Tearoom in Frick kurz zu treffen. Da mich meine Ehefrau begleitete, fand es Antille in der Folge nötig, auf die asiatische Abstammung meiner Frau in einem Verhörprotokoll hinzuweisen und daraus aalglatt den Bocksprung zu machen, dass ich deswegen für den wahrscheinlich grössten thailändischen Internet-Dienst tätig sein könnte – ein wahrlich hirnrissiger Gedanke. Nicht minder hirnrissig ist allerdings, dass Antille in Lausanne auch noch Zuhörer fand, welche solchen Unsinn ungefragt in Einvernahme-Protokolle schrieben. Man sagt in französisch: "C'est n'importe quoi, voyons".

 

Nochmals zu Ihrer Frage: Nein, ich habe keinen Dienstleistungsbetrieb und biete auch keine Dienste zu irgendwelchen Ent-Blockierungen des Internets an. Ich weiss jedoch, dass es weltweit genügend Spezialisten gibt, welche nötigenfalls die gesamte Schweiz vom Joch der Zensur befreien würden und eine weltweite Sympathiewelle unverhinderbar gerade Kritiker von Richtern und Beamten immer von jeder Zensur befreien werden. Solche Spezialisten wären im Gegenzug ohne den geringsten Zweifel in der Lage, zur Abwechslung mal den Datenverkehr zwischen den schweizer Amtsstuben etwas abzuschalten, falls sie ebenso verfassungswidrig wie lausanner Beamte werkeln würden.

 

                   13. Ist es richtig, dass Sie für die Erstellung von "Spiegelseiten" zuständig

i...                waren? Falls ja, unter welchen Gegebenheiten?

 

Antwort

Nein, dies ist nicht richtig. Es gibt auch keine Veranlassung, jede beliebige Behauptung irgend so einer Dame eines Kiosks an der Avenue gare in Lausanne beantworten zu müssen, zumal alle diese uferlosen Behauptungen (siehe Vernehmungsprotokolle der Dame Liliane ANTILLE auch im Zusammenhang mit dem Vizepräsidenten der politischen Partei «Schweizer Demokraten» des Kantons Waadt, im selben Protokoll auch ich erwähnt wurde) völlig aus der Luft gegriffen sind und ganz offensichtlich nur dazu dienen, dass sich Dame Antille den Behörden prostituiert und sich daraus einen Vorteil für ihre eigenen diversen Straf- und Zivilverfahren erhofft. Doch Verräter wurden noch immer durch ihre eigene Dummheit bestraft. Da man vermutlich bei Appel-au-Peuple für diese Dame Antille keine Verwendung mehr hatte und zumal ihrer Sterndeuter- und Kartenleger-Alüren, kam es offenbar zum Bruch und weshalb nun Antille in ihren hasserfüllten Rundumschlägen schlicht völlig aus der Fassung geraten jeden ihr irgendwie zufällig mal bekannt gewordenen Namen von Personen bei den Behörden anschwärzt. Auf derlei Geplapper einzutreten ist allerdings unnötig.

 

                   14. Ist es richtig, dass Sie für die korrekte Platzierung der Infrastruktur zuständig

                   waren,  welche es ermöglichte, den blockierten Zugang zu umgehen, oder dass

i...                Sie eine solche Infrastruktur angeboten haben?

 

Antwort

Nein. Ich habe keine Ahnung, wie und mit wessen Hilfe schlussendlich irgendwelche (nicht

rechtens!) blockierten Zugänge ent-blockiert wurden. Auf Ihre Frage: Nein, selbst wenn ich

 

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eine Antwort wüsste und die Experten ihres Fach's kennen täte, so würde ich diese Kenntnis mit Sicherheit weder als Auskunftsperson noch in anderer Partei-Position ausgerechnet einem helvetischen Beamten erzählen. Es gibt noch Leute, welche die Ehre kennen.

 

                   15. Besitzen/besassen Sie einen Zugang zu den Internetseiten www.appel-au-

                   peuple.org, www.swiss-corruption.com oder zu den entsprechenden

i...                Spiegelseiten www.c9c.net/appel-au-peuple und www.c9c.net/swisscorruption?

 

Antwort

Nein. Jedoch habe ich Zugang zum Mitgliederbereich meines persönlichen E-Mail-Accounts bei c9c.net, zu meinem Daten-Safe bei Providern, welche ich nicht nenne und auch zu Internet-Foren, internationalen Nachrichtenagenturen und Diskussions-Gruppen, welche nur über Passwörter erreichbar sind. Ich halte mich strikt daran, niemals Dokumente in Haus oder auf einem Computer zu speichern, sondern solche stets sofort in ferne Daten-Safes zu versorgen und hernach mit undelete-sicherer Software die lokalen PC-Dateien unwieder-bringlich zu löschen. Auch hiezu zwei Links: www.swiss1.net/demokratie  und

www.swiss1.net/archive/media/woz/020627  Die Wahrheit lässt sich nicht ersticken.

 

In einen Staat, wo flächendeckend sämtliche E-Mails aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat bespitzelt und registriert werden (siehe Link oben), ist es völlig legitim, dass sich unbescholtene Bürger gegen derlei freche Missachtung des Briefgeheimnisses wehren und dies aus prinzipiellen Gründen.

 

Doch all' dies hat mit Appel-au-Peuple und deren Web- und diversen Spiegelseiten nichts zu tun. Ich möchte auch noch ganz klar und unmissverständlich beifügen was jeder Internet-benützer sieht, dass www.c9c.net/appel-au-peuple  und  www.c9c.net/swiss corruption  eben gerade keine Spiegelseiten sind wie zB  www.dessaux.ch.vu  und viele andere Spiegelseiten der Vereinigung Appel-au-Peuple, welche immer und dies bis zum Ende der Zeiten auch selbst ohne Mitwirkung der Exponenten von Appel-au-Peuple im Netz bleiben werden. Nur wer diese Elementar-Zusammenhänge des Internets nicht kennt, wird dilettantisch wie im Kindergarten mit plumpen DNS-Fälschungen das Internet zu zensurieren versuchen oder solchen Unsinn anordnen. Jeder einigermassen halbschlaue Informatiker weiss das und fachunkundige Beamte könnten sich via google.com über die technischen Zusammenhänge informieren.

 

c9c international networks hat nichts anderes getan, als was www.google.com  sowie sämtliche Suchroboter ebenfalls tun, nämlich die gesuchten Inhalte auf die nötigenfalls täglich wechselnden Server weltweit weiterzuleiten. Indem aber eine dilettantische Beamtin aus Lausanne  www.c9c.net/appel-au-peuple durch die Mittäter von Bluewin & Konsorten nur gerade für das Ländchen Schweiz durch Fälschungen, es sei hervorgehoben, blockieren lässt, wird damit zwangsläufig die gesamte Domain  www.c9c.net  blockiert und somit auch zig-tausende anderer Seiten, E-Mail-Adressen, etc als enormer Kolateralschaden mitbetroffen. Tragisch ist, dass aus Lausanne bisher keinerlei Entschuldigung eintraf.

 

Es ist den lausanner Beamten zu raten, doch mal  www.google.com  wegen irgend einer einzelnen missliebigen Seite zu zensurieren, sodass Google dann vermutlich schlicht die Schweiz abschalten wird, statt mit uferlosem Rechtsgeplänkel hierzulande die Zeit zu vertrödeln und die Beamten zu löhnen.

 

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- 11 -

 

 

Ich bin aus eben Letzteren Gründen den waadtländer Beamten alles andere als gut gesinnt und, als Opfer eben dieser Beamten aus Lausanne, persönlich betroffen.

 

                   16. Haben Sie persönlich Daten auf diesen Seiten installiert oder zurückge-

                   zogen? Falls ja, welche? (Für noch installierte Seiten, cf Seiten

i...                http://www.swissjustice.net/index_fr.html und http://www.googleswiss.com/) 

 

Antwort

Wie ich bereits in Frage 3 und 5 ff. ausführlich antwortete, habe ich für Appel-au-Peuple und die illegal zu zensurierenden Seiten weder je eine Funktion gehabt, noch habe ich eine solche. Immerhin freut es mich zu wissen, dass es Gott sei Dank nie möglich sein wird, dass irgend so eine einsame Beamtin oder ein Beamter der Schweiz das weltweite Internet wird auch nur im Mindesten beeinflussen können.

 

                   17. Ist es richtig, dass Sie den Mitgliedern der Gesellschaft einen Service

                   angeboten haben, mit welchem sie ihre Dokumente schützen konnten

i...                (Codierung).

 

Antwort

Nein. Ich biete nicht und habe nie etwas solches angeboten, zumal auch es zu dieser Thematik spezialisierte Dienste im Internet gibt. Wie man Dokumente schützt, findet man unter den Suchrobotern und das Internet ist eine ausgezeichnete Quelle der Fortbildung. Die Exponenten von Appel-au-Peuple brauchen deshalb wohl kaum eine Anleitung. Noch besser schützt man Dokumente, indem man sie schon gar nicht erst lokal vor Ort gespeichert hat, damit dann irgendwelche Fallensteller in der Morgenfrühe ihr vermeintliches Futter finden.

 

     [Anmerkung der Redaktion: Gemeint sind hier frühmorgendliche Überfälle von Beamten, Poli-

      zeiern & Konsorten in der Schweiz auf Bürgerinnen und Bürger unter dem Vorwand von

      Hausdurchsuchungen und sodann willkürlich und wahllos Beschlagnahmungen stattfinden.

      Es werden den Schweizer Bürgern hierbei auch mit Vorliebe Ihre Computers und persönliche

      Daten durch die schweizer Beamten gestohlen.]

 

Statt.jedoch Dokumente von politischen Aktivisten entschlüsseln zu wollen, würden die schweizer Beamten besser daran tun, sich auf die grauenhafte Pädophilie, Drogen, Terror und den Schmutz im Internet zu konzentrieren und vorallem erst vor ihrer eigenen Türe zu wischen: Vor etwa 3 Jahren wurde bekannt und in den Zeitungen publiziert, dass die überaus meisten Zugriffe der schweizer Bundesverwaltung  und der Beamten auf Porno- und Sex-Seiten erfolgt, statt dass die Beamten in ihrer Arbeitszeit etwas Weniges arbeiten täten.

 

i...                18. Wieso helfen Sie der Gesellschaft "Appel-au-Peuple"?

 

Antwort

Ich helfe der Vereinigung Appel-au-Peuple nicht. Im Weiteren verweise ich auf meine Antwort zu Frage 5 und dort zu den beiden letzten Sätzen meiner Aussage. Im Übrigen wäre ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, beim Verteilen zB von Flugblättern vor den Luxusvillen von Richtern und Beamten mitzuhelfen, welche Tätigkeit ich als wirksam erachte und welche mir ehrlich gesagt als adequate und gewaltfreie Antwort auf den Macht-Missbrauch durch diese Täterkreise erscheint. Sinnvoll finde ich ausserdem, dass dies immer und immer wieder erneut getan wird, um die Lethargie der Öffentlichkeit zu wecken, denn der sogenannte Rechtsweg ist in diesem Land eine Falle und nährt bloss die Beschäftigungsmöglichkeiten von Beamten in ihren geschützten Werkstätten.

 

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Beachten Sie, dass ich diese die schweizer Beamten und Richter wohl nicht gerade ehrenden Aussagen deshalb mache, weil ich zu meiner Meinung stehe. Ich könnte mir ja auch die Sache einfach machen und jede Aussage auf das waadtländer Rechtshilfe-Ersuchen verweigern. Da aber selbst hierzulande die Gedanken noch frei sind, riskiere ich freilich keine Strafverfolgung deswegen und an Fichierung wegen regimefeindlichen Denkens hat sich der Schweizer Bürger eh' gewöhnen müssen.

 

                   19. Haben Sie am Verfassen von Flugblättern oder anderen schriftlichen

i...                Dokumenten teilgenommen? Falls ja, unter welchen Gegebenheiten?

 

Antwort

Nein, zu beiden Fragen. Wie ich jedoch den Internet-Seiten  www.swisscom.org.uk  und www.francoise-dessaux.ch.vu  entnehme, haben offenbar Aktivisten von Appel-au-Peuple an den Wohnorten gewisser Richter und Beamten völlig gewaltfrei Papierblätter an die Bevölkerung verteilt und worin über die furchtbaren Untaten dieser schweizer Richter und Beamten informiert wird. Wenn ich nun unter  www.googleswiss.com/schneider-d  nachlese und dort die Luxusvilla so eines Richters sehe, passen solche Flugblätter nicht so recht zur Fassade der Verlogenheit. Auch auf den interessanten Internet-Seiten  www.googleswiss.com/colelough findet man manche Sauereien, welche sich diese Richter und Beamten erlauben. Ich empfinde deshalb das Verteilen von Flugblättern als Akt der Zivilcourage und hege (nicht verbotene) Sympathie zu den Aktivisten, welche dies tun.

 

Offensichtlich genügt schon die Absicht sogar ohne Tat, Papierblätter an die Bevölkerung zu verteilen, um ins Zuchthaus eingekerkert, ermattet und der psychischen Folter unterworfen zu werden, wie auf der Seite  www.googleswiss.com/conus  klar belegt wird. Daraus ergibt sich klar, dass die Gegner verunsichert sind und wie der Teufel das Weihwasser die Wahrheit fürchten. Ich will deshalb meine Sympathie zu allen Vereinigungen der Art wie Appel-au-Peuple nicht verschweigen, ebensowenig wie unbestreitbar ist, dass die weitaus überwiegende Mehrzahl des Schweizer Volkes die totale Staatsverdrossenheit bekundet.

 

Ein Volksaufstand wird wohl das Nächste sein, wenn die Übeltäter nicht vorher zur Besinnung kommen und die Staatsverdrossenheit sowie Abscheu der immerhin gross überwiegenden Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ist ganz klar unbestritten. Unter  http://de.geocities.com/justicecontrol/  finden Sie auch die Gründe, weshalb die Überbringer der Wahrheit eben nie zensuriert und mundtot gemacht werden können.

 

                   20. Was haben Sie unternommen, um das in den Flugblättern (welche auf den

                   Internetseiten ersichtlich waren) erwähnte ehrenrührige Verhalten der besagten

i...                Personen nachzuprüfen?

 

Antwort

Nichts, denn ich habe mit irgendwelchen Flugblättern nichts zu tun. Ich bin und werde auch nie Zuträger von Beamten sein um irgendwelche Papierblätter zu prüfen. Ich wiederhole hingegen nochmals, dass ich solche Publikationen, vorallem auch im Internet und weltweit abrufbar, keineswegs als ehrenrührig empfinde. Nach US-amerikanischem Recht gibt es keinen Straftatbestand der Ehrverletzung oder der üblen Nachrede, sodass ein schweizer

 

^

 

- 13 -

 

 

Rechtshilfeersuchen bei US-Servern schon im Keime zum Rohrkrepierer verurteilt wäre. Die Fragestellung sollte aber anders lauten: Wie will man die Ehre von jemandem verletzen, der gar keine Ehre hat. Und damit meine ich schweizer Richter und Beamte.

 

i...                Haben Sie noch etwas beizufügen oder zu berichtigen?

 

Antwort

Nein, nicht zu Ihren Fragen. Es ist falsch, dass man Richter und Beamte ohne jegliche wirkliche Kontrolle von aussen wie Ayatollah's wursteln lässt und dann sogar berechtigte Kritik noch unterdrückt werden soll. Wenn ich eine waadtländer Amtsstube anrufe, verweigert man mir sogar die blosse Angabe eines Namens des Gesprächspartners. Mit solchem Gebaren weckt man keine Sympathie, sondern bloss Verachtung. Ich füge bei, dass ich von der waadtländer Behörde die Zustellung eine Kopie der französischen Übersetzung meiner Aussage erwarte. Da sie nun meine Postadresse haben, bitte ich um Zustellung an diese. Sollte die Kopie nicht binnen 4 Wochen eintreffen, werde ich nie mehr zu irgend einer Aussage Hand bieten und konsequent von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

 

Ende: 16.30 Uhr

                                 

 

 

 

 

 

à Information  ^

 

You may read more details here:

www.c9c.info/news/europe/swiss/bluewinfile

www.swiss1.net/archive/media/woz/020627.

 

You will find with www.google.de at any time full information; just type there

francoise dessaux   or  c9c bluewin  or  appel-au-peuple. gerhard ulrich

(click here)                                   (click here)

 

 

Please read also:

www.c9c.info/news/040422vgt

www.freiheitskampagne.ch/.

www.c9c.net/statements.

 

In Order to contact c9c international networks you may use the following links:

www.c9c.org/contact

 

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